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Besonderheiten bei Stadtbezirken und Bezirksvertretungen:
Der Rat hat am 27. Februar 2008 eine Neueinteilung der Stadtbezirke beschlossen. Die Neueinteilung in die Bezirke Nord (bisher: Hardt, Stadtmitte), Ost (bisher: Neuwerk, Volksgarten, Giesenkirchen), Süd (bisher: Rheydt-Mitte, Rheydt-West, Odenkirchen) und West (Rheindahlen, Wickrath) tritt zum 21. Oktober in Kraft. Die Mitglieder der bisherigen Bezirksvertretungen üben ihr Mandat nach den einschlägigen Vorschriften dennoch bis zur ersten Sitzung der Bezirksvertretung nach der Kommunalwahl aus.
Auch die konstituierenden Sitzungen der Bezirksvertretungen müssen innerhalb von drei Wochen nach Beginn der Wahlzeit, somit spätestens am 11. November stattfinden. Sofern bis zum Tag der ersten Sitzung Dringlichkeitsentscheidungen anstehen oder sogar Sitzungen notwendig werden, sind die derzeit amtierenden Bezirksvertretungen weiterhin zuständig. Die Amtszeit der bisher amtierenden Bezirksvorsteher endet mit der Neuwahl in der ersten Sitzung der Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl.
Fraktionen: Die Fraktionen der neu gewählten Räte können erst nach Beginn der Wahlzeit (21. Oktober) rechtsförmig gebildet werden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass sich die neu gewählten Ratsmitglieder nach Annahme ihrer Wahl bereits über eine künftige Fraktionsbildung verständigen oder bereits als Gäste an den Sitzungen der bestehenden Fraktionen des amtierenden Rates teilnehmen.
Die neu gewählten Ratsmitglieder, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen wollen, können bereits nach dem 20. Oktober und vor der konstituierenden Sitzung des Rates (neue) Fraktionsvorsitzende und Stellvertreter wählen. Diese werden dann in ihrer neuen Funktion bereits vorbereitend für die konstituierende Sitzung des neuen Rates - neben den (noch bis zur konstituierenden Sitzung) amtierenden Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertretern - tätig.
- pm / Stadt MG
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