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Ein Trend, der sich vor allem bei den Zulassungen von Kleinfahrzeugen bemerkbar macht. Während im Februar des Vorjahres insgesamt 692 Neuzulassungen registriert wurden, waren es im vergangenen Monat bereits 988 Fahrzeuge, die neu zugelassen wurden. Einen deutlichen Aufwärtstrend verzeichnete die Zulassungsstelle vor allem, nachdem die Abwrackprämie konkret in Aussicht gestellt wurde. So ist die Zahl der Neuzulassungen von Januar auf Februar um 325 Fahrzeuge gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 30 Prozent.
Entsprechend gestiegen ist auch die Zahl der so genannten Außerbetriebsetzungen. Hier wurden im Februar 1.920 Fahrzeuge gemeldet und im Januar 1.843. Der Zulassungsstelle sind im Original der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief sowie das alte Kennzeichen vorzulegen. Um die Abwrackprämie überhaupt beantragen zu können, ist ebenso der Verwertungsnachweis vorzulegen. Zuständig für die Abwrackprämie ist die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bei der auch die Anträge auf Gewährung der Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro gestellt werden müssen. Hier liegen bis zum heutigen Tag bereits 201.469 Anträge vor.
Dem Antrag sind unbedingt die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen:
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
- Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
- Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.
Für Altautos, die mindestens neun Jahre alt sind und verschrottet werden, gibt es beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens die Prämie. Voraussetzung: Der Käufer der Neuwagens und Halter des verschrotteten Altwagens müssen identisch sein. Das Geld wird direkt vom BAFA an den Fahrzeugkäufer ausgezahlt. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn die Zulassung eines neuen Autos vorgewiesen werden kann. Außerdem wird ein Verwertungsnachweis des alten Autos und eine Bescheinigung über die Verschrottung benötigt.
Derzeit sind in Mönchengladbach 153.829 Fahrzeuge zugelassen.
- pm / Stadt MG
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